eAU
(bislang nur für gesetzlich Versicherte)
Die Krankmeldung wird von der Arztpraxis an die Krakenkasse elektronisch übermittelt, ein Ausdruck wird mitgegeben.
Arbeitnehmer erstatten Meldung an den Arbeitgeber (mündlich oder durch den Ausdruck der AU)
Arbeitgeber müssen die Krankmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.
eRezept
Ab dem 1. Januar 2024 ist das eRezept verbindlich für alle Praxen und Apotheken.
Als Patient können Sie entweder wie gewohnt einen Audruck des Rezepts aus der Praixs abholen, oder
durch Einlesen Ihrer eGK direkt in der Apotheke das Rezept digital einlösen.
Eine App für Smartphones ist verfügbar, diese ist zwar umständlich zu aktivieren, bietet jedoch gute Kontrolle über bestellte und eingelöste Rezepte.
ePA
Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können.
eGK
Für gesetzlich versicherte Patienten gilt:
Ihre Arznei- und Behandlungskosten können von Ihrer Krankenkasse nur dann übernommen werden, wenn wir Sie zu Beginn jedes Quartals erneut mit Ihrer Karte ausweisen.
Sollte Ihre Karte bis Quartalsende nicht vorliegen, müssen wir Sie als Privatpatient behandeln, das bedeutet, unsere Privat-Verrechnungsstelle (PVS) Freiburg stellt die Kosten direkt bei Ihnen in Rechnung.
Ab 2024 sollen Krankenkassen auf Wunsch des Patienten eine Smartphone-App zur Verfügung stellen, die die gleiche Funktion besitzt, wie die herkömmliche eGK. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an.
Für alle Patienten:
Die Karte gewinnt zunehmend an Bedeutung als Notfallpass und Datenspeicher (Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten, Arzt- und Krankenhausberichte) Der Datenschutz ist hierbei gewährleistet. Im Falle einer Notsituation hätten behandelnde Ärzte diese Informationen sofort zur Verfügung. Bringen Sie Ihre eGK zu jedem Arztbesuch mit.