eAU


(bislang nur für gesetzlich Versicherte)
Die Krankmeldung wird von der Arztpraxis an die Krakenkasse elektronisch übermittelt, ein Ausdruck wird mitgegeben.
Arbeitnehmer erstatten Meldung an den Arbeitgeber (mündlich oder durch den Ausdruck der AU)
Arbeitgeber müssen die Krankmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.


eRezept


Ab dem 1. Januar 2024 ist das eRezept verbindlich für alle Praxen und Apotheken.
Als Patient können Sie entweder wie gewohnt einen Audruck des Rezepts aus der Praixs abholen, oder
durch Einlesen Ihrer eGK direkt in der Apotheke das Rezept digital einlösen.
Eine App für Smartphones ist verfügbar, diese ist zwar umständlich zu aktivieren, bietet jedoch gute Kontrolle über bestellte und eingelöste Rezepte.

ePA


Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können.

eGK